AGB
Teilnahmebedingungen für Bildungsveranstaltungen
I. Geltungsbereich
(1) Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle
Bildungsveranstaltungen der gemeinnützigen
Beschäftigungsförderungsgesellschaft mbH Rhein-Kreis Neuss (bfg)
sowie für Bildungsveranstaltungen mit Kooperationspartnern. Sie gelten
für Verbraucher und Unternehmer, es sei denn, in der jeweiligen Klausel
wird eine Differenzierung vorgenommen. Diese allgemeinen
Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche Buchungen, die schriftlich
z.B. per vorbereiteten Anmeldeformularen, per E-Mail oder auf der
Webseite www.bfg-rkn.de der
Gemeinnützige Beschäftigungsförderungsgesellschaft mbH Rhein-Kreis
Neuss
Königstraße 32-34
41460 Neuss
Geschäftsleitung: Raimund Franzen, Benjamin Josephs
vorgenommen werden.
(2) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des
Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die bfg
stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Nebenabreden, Änderungen oder
Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, ebenso wie die
Aufhebung des Erfordernisses der Textform selbst.
II. Vertragsschluss, Vertragstext
(1) Das Vertragsverhältnis kommt zwischen dem Auftraggeber und der
bfg zustande. Auftraggeber und teilnehmende Person müssen nicht
identisch sein.
(2) Die Korrespondenz seitens der bfg gegenüber der teilnehmenden
Person erfolgt ausschließlich per E-Mail. Der Auftraggeber hat die
teilnehmende Person darauf hinzuweisen, dass sie die technischen
Vorkehrungen zu treffen hat, die einen E-Mail-Eingang sicherstellt (z. B.
Ausschluss aus einer Sperrliste).
III. Vertragsgegenstand
(1) Die teilnehmende Person erhält Unterricht in der vereinbarten
Fachrichtung gemäß Lehrplan.
(2) Der Inhalt und die Durchführung der Bildungsveranstaltung richten
sich nach der aktuellen Leistungsbeschreibung, die aus der jeweils
aktuellen Seminarbeschreibung bzw. dem individuellen Angebot
ersichtlich ist. Die Beschreibung ist Bestandteil des Vertrages. Die bfg ist
berechtigt Änderungen aus fachlichen Gründen, wie
Aktualisierungsbedarf, Weiterentwicklungen und/oder didaktische
Optimierungen vorzunehmen. Das Seminarziel darf dabei nicht
grundlegend verändert werden.
(3) Nach Abschluss einer Bildungsveranstaltung erhält die teilnehmende
Person ein Abschlusszeugnis oder ein Zertifikat der bfg. Bei nicht
erfolgreichem Abschluss des Seminars hat teilnehmende Person einen
Anspruch auf eine Teilnahmebescheinigung.
III. Teilnahmeentgelt
(1) Es gelten die zum Buchungsdatum auf der Website der bfg
angegebenen Preise und/oder Gebühren oder, soweit eine individuell für
den Auftraggeber erstellte Veranstaltung angeboten wird, die im Angebot
genannten Preise und Gebühren.
(2) Die Teilnahmeentgelte beinhalten die Kosten für Lernmittel sowie die
bfg-internen Tests, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart
wird.
(3) Die Rechnungen werden per E-Mail an die bei Anmeldung
angegebene Rechnungsadresse versandt.
(4) Bei fehlender Zahlung zum Zeitpunkt des Beginns der gebuchten
Veranstaltung, ist das Recht vorbehalten, die teilnehmende Person bis
zur vollständigen Zahlung von der Veranstaltung auszuschließen, ohne
dass die Zahlungspflicht entfällt. Die bfg hat zudem ein
Zurückbehaltungsrecht an den Teilnehmerzertifikaten und den Klausuren.
IV. Zahlungsverpflichtungen
(1) Die Teilnehmergebühr ist nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug unter
Angaben der Rechnungsnummer zahlbar, spätestens binnen 2 Wochen
nach Zugang der Rechnung.
(2) Soweit nicht anders vereinbart erfolgt die Zahlung unaufgefordert
durch Überweisung auf das folgende Konto
Gemeinnützige Beschäftigungsförderungsgesellschaft mbH Rhein-Kreis
Neuss
IBAN DE65 3055 0000 0093 3061 81
BIC: WELADEDNXXX
(3) Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung der Teilnahmegebühr in
Verzug, so erfolgt zunächst eine Mahnung. Zahlt er auf diese Mahnung
nicht innerhalb von 14 Tagen, ist die bfg berechtigt, den Teilnahmevertrag
ohne Einhaltung weiterer Fristen nach Maßgabe von Ziffer VIII. Abs. 1 zu
kündigen. Maßgeblich ist der Eingang des Beitrages bei der bfg. Für
rückständige Teilnehmerentgelte sind Verzugszinsen zu zahlen. Die
Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
(4) Soweit die teilnehmende Person an der Maßnahme mittels öffentlicher
Förderung (z.B. Förderung durch die Agentur für Arbeit mittels
Bildungsgutschein) oder Arbeitgeberförderung teilnimmt, kann sie
Entgeltansprüche gegen diese Kostenträger an die bfg abtreten, und ist
somit in Höhe dieses Anspruchs von der Zahlung des vertraglichen
Entgelts entbunden.
Falls die Maßnahme mittels öffentlicher Förderung erfolgen soll, ist die
teilnehmende Person zunächst verpflichtet, den Vertrag unmittelbar nach
Vertragsabschluss dem zuständigen Kostenträger vorzulegen. Der
Nachweis über die fristgemäße Beantragung und Bewilligung der
Förderung, z.B. nach SGB II, SGB III oder SGB IX, erfolgt durch Vorlage
des Fördernachweises. Die bfg ist unverzüglich über alle Änderungen
bezüglich der Bewilligungsgrundlagen zu informieren.
Die teilnehmende Person verpflichtet sich, an sie direkt überwiesenes
Lehrgangsentgelt umgehend an die bfg zu überweisen.
(5) Bei Abbruch einer bereits begonnenen Veranstaltung durch die
teilnehmende Person, unentschuldigtem Fernbleiben bzw. sonstigen
wichtigen Gründen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung einer
(Teil-)Gebühr für nicht wahrgenommene Lehrgangstermine oder -inhalte.
(6) Die bfg behält sich das Recht vor, bei umsatzsteuerpflichtigen
Veranstaltungen die anteilige Umsatzsteuer zusätzlich zum Kursentgelt
zu berechnen.
V. Teilnahme an geförderten Veranstaltungen
(1) Eine teilnehmende Person wird erst dann zu einer geförderten
teilnehmenden Person, wenn eine Förderung auf Grundlage einer
Arbeitsfördermaßnahme nach dem SGB II/ III rechtswirksam bewilligt
wurde.
(2) Jede teilnehmende Person wird vor Beginn der Maßnahmen eingehend
über die Inhalte und Ziele des Seminars informiert und beraten.
(3) Für teilnehmende Personen entstehen keine Kosten für
Bildungsveranstaltungen die nicht stattfinden oder für die sie keine
Förderung erhalten.
VI. Rücktritt und Kündigung durch die teilnehmende
Person
(1) Ein Rücktritt vom Vertrag ist jederzeit in Textform per Post, per Fax
oder per E-Mail möglich.
(2) Der Rücktritt einer teilnehmenden Person von geförderten
Bildungsveranstaltungen bedarf der Zustimmung des Kostenträgers und
Auftraggebers.
(3) Rücktrittsfolgen
- Bei Rücktritt bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird die
Anmeldung kostenlos storniert. - Bei Rücktritt bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden
keine Stornogebühren berechnet, sofern ein Alternativtermin
vereinbart wird. Anderenfalls entstehen Stornokosten in Höhe
von 25 % des vereinbarten Entgelts. - Bei späteren Absagen bis 1 Woche vor Seminarbeginn wird
eine Stornogebühr in Höhe von 25 % berechnet, sofern ein
Alternativtermin vereinbart wird. Anderenfalls fallen 50 %
Stornokosten des vereinbarten Entgelts an. - Bei noch späteren Absagen entsteht eine Stornogebühr in
Höhe von 50 %, wenn ein Alternativtermin vereinbart wird.
Ansonsten ist der gesamte Entgeltbetrages für das abgesagte
Seminar zu entrichten.
Maßgeblich für die Rücktrittsfolgen ist der Zugang der Erklärung bei
der bfg.
(4) Das Recht zu Rücktritt und Kündigung aus wichtigem Grund bleiben
unberührt.
(5) Für den Fall, dass die teilnehmende Person während der Laufzeit einer
geförderten Bildungsveranstaltung ein reguläres Beschäftigungsverhältnis
eingeht, ist der Auftraggeber berechtigt, die Maßnahme außerordentlich zu
kündigen. In diesem Fall fallen für die teilnehmende Person selbst keine
Kosten an.
(6) Hat die teilnehmende Person einer geförderten Bildungsveranstaltung
bei der zuständigen Stelle rechtzeitig einen Antrag auf Arbeitsförderung
gestellt und kann sie an dem Seminar nur teilnehmen, wenn die Förderung
bewilligt wird, kann die teilnehmende Person für den Fall, dass die
Förderung nicht erteilt wird oder wegfällt, ohne Einhaltung einer Frist vom
Vertrag zurücktreten; für die teilnehmende Person fallen keine Kosten an.
VII. Ausschlussrecht
(1) Die bfg behält sich das Recht vor, teilnehmende Personen von
Veranstaltungen auszuschießen.
Ein Ausschluss kann insbesondere erfolgen:
- Gemeinschaftswidriges oder störendes Verhalten
in Veranstaltungen trotz vorangehender
Abmahnung und Androhung des Ausschlusses
durch die kursleitende Person; - Ehrverletzung aller Art gegenüber der
kursleitenden Person oder den Beschäftigten der
Organisation; - Diskriminierung von anderen teilnehmenden
Personen oder Dozenten wegen Alter,
Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder
Religionszugehörigkeit, sexueller Orientierung,
etc; - Missbrauch von Veranstaltungen für
parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke
oder Agitationen aller Art.
Die Auflistung ist nicht abschließend.
(2) Im Falle eines Ausschlusses richtet sich der Entgeltanspruch der bfg
nach Ziffer VI. Rücktritt/Ummeldung durch den/die
Veranstaltungsteilnehmer/in, wobei eine Umbuchung auf eine andere
Veranstaltung nicht möglich ist. Sind Vertragspartner und teilnehmende
Person nicht personengleich, muss sich der Vertragspartner ein
Fehlverhalten der teilnehmenden Person zurechnen lassen.
VIII. Rücktritt und Kündigung durch die bfg
(1) Die Bildungsveranstaltung kann aus wichtigem Grund, z.B. bei
erheblichen Zahlungsrückständen der teilnehmenden Person,
gravierenden Verstößen gegen Vertragspflichten der teilnehmenden
Person, zu geringer Teilnehmerzahl, bei Erkrankung eines Referenten,
aus technischen Gründen oder bei höherer Gewalt, abgesagt und das
Vertragsverhältnis gekündigt werden.
(2) Die Absage einer Veranstaltung wegen zu geringer Teilnehmerzahl
erfolgt spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn. In allen
anderen Fällen einer Absage aus wichtigem Grund sowie in Fällen
notwendiger Änderungen des Programms, insbesondere eines
Dozentenwechsels, wird die bfg die Teilnehmer so rechtzeitig wie möglich
informieren. Muss ausnahmsweise die Bildungsveranstaltung abgesagt
oder verschoben werden, erstattet die bfg bereits bezahltes
Teilnahmeentgelt unverzüglich zurück.
(3) Weitergehende Ansprüche aufgrund eines Rücktrittes sind
ausgeschlossen.
IX. Änderungsvorbehalt
(1) Soweit Änderungen des Gesetzgebers oder von Behörden sich
maßgeblich auf die Preisgestaltung der Veranstaltungen auswirken, ist
die bfg berechtigt, auch nach Vertragsabschluss eine entsprechende
Preisanpassung vorzunehmen. In diesem Fall hat der Vertragspartner ein
außerordentliches Kündigungsrecht des Vertrages. Die Kündigungsfrist
beträgt 2 Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung und muss schriftlich
erfolgen.
(2) Die bfg ist berechtigt, geringfügige inhaltliche und organisatorische
(z.B. zeitlicher Rahmen, Pausen, etc.) Änderungen im
Veranstaltungsprogramm vor oder während der Veranstaltung
vorzunehmen, sofern dies den Nutzen der Veranstaltung nicht wesentlich
beeinträchtigt. Ein Anspruch auf Durchführung eines konkreten Seminars
besteht nicht, sinkt die Teilnehmerzahl im Verlauf eines Seminars unter
70 % der max. Teilnehmerzahl , kann die bfg dieses Seminar mit einem
entsprechenden Seminar zusammenlegen.
(3) Wir behalten uns vor, aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit),
abweichend vom Veranstaltungsprogramm einen anderen, gleich
qualifizierten, Referenten am Veranstaltungstermin einzusetzen.
X. Erklärung der teilnehmenden Person
(1) Die teilnehmende Person verpflichtet sich, personenbezogene Daten
anderer Teilnehmer, von denen sie möglicherweise im Zusammenhang
mit der Bildungsveranstaltung (Präsenz oder digital) Kenntnis erlangt,
weder zu gewerblichen Zwecken zu nutzen noch Dritten zugänglich zu
machen. Im Fall eines Missbrauchs behält sich die bfg rechtliche Schritte
vor.
(2) Die Inhalte der Veranstaltung (Präsenz oder digital) sind
urheberrechtlich geschützt. Es ist untersagt, während der
Bildungsveranstaltung Aufzeichnungen anzufertigen.
XI. Arbeitsunterlagen / Urheberrecht
(1) Die Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen
nicht – auch nicht auszugsweise – ohne schriftliche Einwilligung des
Veranstalters und der jeweiligen Referenten vervielfältigt oder gewerblich
genutzt werden. Soweit Inhalte in digitaler Form (z.B. Skriptunterlagen im
PDF-Format, Video- und Audioaufzeichnungen) zur Verfügung gestellt
werden (z.B. durch E-Mail-Versand, Streaming oder Download) erhalten
die Teilnehmer kein Eigentum hieran. Sie erhalten das einfache, nicht
übertragbare Recht, die digitalen Inhalte zum ausschließlich persönlichen
Gebrauch gemäß Urheberrechtsgesetz in der jeweils angebotenen Art
und Weise zu nutzen. Die digitalen Inhalte dürfen für den persönlichen
Gebrauch einmalig heruntergeladen und ausgedruckt sowie
ausschließlich auf eigene Endgeräte kopiert werden. Es ist nicht
gestattet, die digitalen Inhalte für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich
zu machen bzw. weiterzuleiten, im Internet oder in andere Netzwerke
entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen,
auszudrucken, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu
nutzen sowie die Inhalte in irgendeiner Weise inhaltlich oder redaktionell
zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen. Auch die Weitergabe
der Online-Zugangsdaten an Dritte ist nicht gestattet.
(2) Die Inhalte der virtuellen Veranstaltung sind urheberrechtlich
geschützt. Es ist untersagt, während der virtuellen Veranstaltung
Screenshots oder Video-Captures anzufertigen. Im Übrigen gilt Ziffer IX.
(3) Die bfg übernimmt keine Haftung für die Inhalte der Seminarvorträge
oder der begleitenden Arbeitsunterlagen, sofern kein vorsätzliches oder
grob fahrlässiges Verschulden des Veranstalters oder eines
Erfüllungsgehilfen des Veranstalters vorliegt.
XII. Virtuelle Veranstaltung
(1) Virtuelle Veranstaltungen sind online unter Verwendung digitaler
Plattformen und Dienste stattfindende Veranstaltungen.
(2) Vor der Teilnahme an einer virtuellen Veranstaltung ist jede
teilnehmende Person verpflichtet, die technischen
Mindestvoraussetzungen (stabile Internetverbindung und ggf. das
Herunterladen eines Programms der virtuellen Veranstaltungsplattform,
Vorhandensein eines funktionierenden Lautsprechers oder Headsets) zu
erfüllen. Um die störungsfreie Durchführung sicherzustellen, sind die
technischen Gegebenheiten vor der virtuellen Veranstaltung zu testen.
Sollte die Technik der teilnehmenden Person ausfallen, entbindet dieser
Umstand nicht von der vertraglichen Zahlungspflicht. Soweit eine
teilnehmende Person während einer virtuellen Veranstaltung keine
technischen Probleme mitteilt und die Aufzeichnung solche Meldungen
auch nicht erkennen lässt, gilt die Teilnahme als erfolgt. Ein
Rückerstattungsanspruch bei nicht funktionierender Technik ist
ausgeschlossen.
(3) Die teilnehmende Person muss während der virtuellen Veranstaltung
per Audioverbindung und möglichst auch visuell verbunden sein. Ist die
Audioverbindung nicht hergestellt, ohne dass der Veranstalter dies zu
vertreten hat, wird kein Zertifikat ausgestellt. Ein Rückzahlungsanspruch
besteht ebenfalls nicht.
(4) Die virtuellen Veranstaltungen werden aufgezeichnet, um in
Zweifelsfällen die durchgängige Teilnahme nachzuweisen. Der
Veranstalter behält sich das Recht vor, die Bild- und Tonaufzeichnungen
Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, wobei
jedoch Anwesenheitslisten, Chatinhalte und sonstige personenbezogene
Daten der Teilnehmer/innen nicht weitergegeben werden.
(5) Die Arbeitsunterlagen werden in den virtuellen Veranstaltungen sowie
Hybrid-Veranstaltungen vorab digital zur Verfügung gestellt.
(6) Die teilnehmenden Personen erhalten spätestens einen Werktag vor
der virtuellen Veranstaltung eine E-Mail mit Zugangsdaten für die Veranstaltung
und Arbeitsunterlagen in elektronischer Form.
Nutzungsberechtigt sind ausschließlich angemeldete Teilnehmer. Statt
der angemeldeten Person kann nach Absprache mit der bfg ggf. eine
andere Person ohne gesonderte Vergütung am Seminar teilnehmen.
Dazu benötigt die bfg die Daten des Ersatzteilnehmers (Name, Firma,
Standort, Telefonnummer, E-Mail-Adresse). Die Weitergabe der
Zugangsdaten an Dritte ohne vorherige Zustimmung der bfg gilt als
Missbrauch. Erlangen teilnehmende Personen Kenntnis vom Missbrauch
ihrer Zugangsdaten, so ist die bfg hiervon unverzüglich zu unterrichten.
Die bfg ist zur sofortigen Sperrung der Zugangsdaten berechtigt, wenn
ein Missbrauch vorliegt. Sollte die bfg Kenntnis erlangen, dass ein OnlineSeminar
mehrfach unter dem gleichen Link besucht wird oder dass ein
Zugangslink öffentlich zugänglich gemacht wurde, so steht ihr ein
Schadensersatzanspruch zu.
XIII. Haftung
(1) Die Teilnahme an der Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.
(2) Bei Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder bei der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die bfg nach den
gesetzlichen Bestimmungen. Unter wesentlichen Vertragspflichten
versteht man Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren
Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren
Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Für sonstige
Schäden haftet die bfg nur, wenn sie auf einer grob fahrlässigen oder
vorsätzlichen Pflichtverletzung der bfg bzw. eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen der bfg beruhen.
(3) Während einer geförderten Bildungsveranstaltung sind Teilnehmende
mit Förderung über SGB III oder SGB II in der Regel über die zuständige
Berufsgenossenschaft im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
unfallversichert. Unfälle sind unverzüglich der bfg zu melden.
Beschäftigte Teilnehmende sind in der Regel auch während der
Maßnahme weiterhin über die Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers
versichert.
XIV. Datenschutz
Bzgl. des Datenschutzes wird auf die gesonderte Datenschutzerklärung
der bfg verwiesen.
XV. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Neuss.
XVI. Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Sofern die teilnehmende Person Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, haben
diese ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der nachstehenden
Bestimmungen. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein
Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer
gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet
werden können.
(1) Widerrufsrecht
Der/Die Veranstaltungsteilnehmer/in haben das Recht, binnen vierzehn
Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die
Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des
Vertragsabschlusses.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss die teilnehmende Person der
Gemeinnützige Beschäftigungsförderungsgesellschaft mbH Rhein-Kreis
Neuss
Königstraße 32-34
41460 Neuss
Geschäftsleitung: Raimund Franzen und Benjamin Josephs
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter
Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu
widerrufen, informieren. die teilnehmende Person kann dafür das
beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht
vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die teilnehmende
Person die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf
der Widerrufsfrist absenden.
(2) Folgen des Widerrufs
Wenn der Auftraggeber diesen Vertrag widerrufen, hat, erstattet die bfg
alle bereits erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen
vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf
dieses Vertrags bei ihr eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe
Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen
Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas
anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung
Entgelte berechnet.
Hat die teilnehmende Person verlangt, dass die Dienstleistungen
während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so kann ein angemessenen
Betrag durch die bfg berechnet werden, der dem Anteil der bis zu dem
Zeitpunkt, zu dem die bfg von der Ausübung des Widerrufsrechts
unterrichtet wurde, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum
Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen
entspricht.
(3) Muster-Widerrufsformular
Wenn der/die Veranstaltungsteilnehmer/in den Vertrag nach Maßgabe
der vorstehenden Widerrufsbelehrung widerrufen wollen, dann können
der/die Veranstaltungsteilnehmer/in dieses Formular ausfüllen und an
uns zurücksenden. Die Verwendung des Formulars ist aber nicht
zwingend.
An:
Gemeinnützige Beschäftigungsförderungsgesellschaft mbH Rhein-Kreis
Neuss
Königstraße 32-34
41460 Neuss
E-Mail: info@bfgrkn
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen
Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Gebucht am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*)Unzutreffendes streichen.
XVII. Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise
unwirksam werden, so wird dadurch nicht die Wirksamkeit der übrigen
Geschäftsbedingungen berührt.
(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)
sowie sonstiger zwischenstaatlicher Übereinkommen, auch nach ihrer
Übernahme in das deutsche Recht.
(3) Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen
Rechts wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen unser
Geschäftssitz vereinbart. Die bfg ist in diesem Fall auch berechtigt, an
jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu klagen.
(4) Die Europäische Kommission unterhält eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) mit Informationen, die im Internet unter dem Link
http://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar ist. Wir nehmen jedoch nicht an einem formellen Streitbeilegungsverfahren vor
Verbraucherschlichtungsstellen teil.